Parkordnung
für den Schlosspark Neuhardenberg
Schloss, Kirche und Park von Neuhardenberg bilden eines der wenigen erhaltenen Gesamtkunstwerke des Klassizismus in Brandenburg. Sie haben ihre Gestalt von dem Architekten Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) sowie von den Landschaftsarchitekten Peter Joseph Lenné (1789-1866) und Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785-1871) erhalten.
Schlossensemble und Park befinden sich heute im Eigentum des Deutschen Sparkassen-und Giroverbandes, der die Stiftung Schloss Neuhardenberg mit Betrieb und Pflege der Anlage betraut hat.
Die Parkanlage soll auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sein und dem Wohl und der Erholung aller Besucher dienen. Um dies dauerhaft gewährleisten zu können, sind die folgenden Regeln von allen Besuchern zu beachten:
Die Parkanlage sowie alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln, Abfälle sind nur in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
Es ist untersagt, Pflanzen abzuknicken oder zu beschädigen sowie Pflanzenteile wie Holz, Obst, Blumen, Kräuter usw. mitzunehmen. Das Erklettern von Bäumen, Sträuchern und Architektur ist untersagt.
Die Benutzung der Parkanlage erfolgt bei Dunkelheit, Hochwasser, Unwetter sowie Schnee- und Eisglätte auf eigene Gefahr. Ein Winterdienst wird im Park nicht durchgeführt. Das Betreten von Eisflächen ist lebensgefährlich und untersagt.
Das Befahren des Parks mit Kutschen oder motorisierten Fahrzeugen sowie das Reiten sind ohne gesonderte Erlaubnis
untersagt. Bitte benutzen Sie im Übrigen nur die angelegten Wege.
Sportliche Betätigungen dürfen der Anlage nicht schaden und andere Besucher nicht belästigen. Das Angeln und Baden in den Wasserstellen ist nicht gestattet.
Hunde sind generell an der Leine zu führen, Hundekot ist zu entfernen.
Die Zubereitung von Speisen auf Feuerstellen oder Grill- und Kochgeräten ist verboten. Grundsätzlich sind offene Feuer wegen Waldbrandgefahr untersagt.
Gruppenführungen durch den Park sowie gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Stiftung Schloss Neuhardenberg möglich.
Der Aufstieg von Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) ist im gesamten Bereich der Park- und Schlossanlage ohne gesonderte Erlaubnis untersagt.
Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Hinweise und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
(Stand 10/2023)
Die öffentlichen Außen- und Innenbereiche von Park und Schloss Neuhardenberg werden videoüberwacht.
Stiftung Schloss Neuhardenberg GmbH
Telefon: 033476 600-0
E-Mail: info@schlossneuhardenberg.de
Datenschutzbeauftragter
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Charlottenstr. 47
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Deutschland
E‐Mail: datenschutz@dsgv.de